Hauskredit umschulden

Haben sich die Zinsen gegenüber dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses deutlich reduziert, ist es eventuell sinnvoll, eine Umschuldung des Hauskredites in Angriff zu nehmen. Auch wenn sich die privaten Verhältnisse geändert haben und beispielsweise ein Verdiener wegfällt, ist eine Umschuldung eventuell sinnvoll. Hier gilt es aber, die Konditionen des aktuellen mit denen der späteren Darlehensgeber zu vergleichen. Denn der aktuelle Darlehensgeber wird Sie wahrscheinlich nicht so schnell aus dem Vertrag entlassen, sondern zumindest eine Vorfälligkeitsentschädigung für entgangene Gewinne in Rechnung stellen.

Vorteile der Umschuldung
Vor etwa zehn Jahren lagen die Zinsen für Baukredite deutlich höher, als dies derzeit der Fall ist. Wer damals für den Kauf oder Bau eines Hauses Darlehen aufgenommen hat, muss den damals vereinbarten Zinssatz entrichten. Bei einer Umschuldung liegt die Zinsbelastung deutlich niedriger als zum damaligen Zeitpunkt. Hier könnte beispielsweise die Tilgungsrate erhöht werden.

Bei Abschluss eines neuen Vertrages können natürlich auch die Konditionen angepasst werden. So sind beispielsweise Sonderzahlungen bzw. Sondertilgungen möglich, auch die Restrate wird durch die niedrigeren Zinsen geringer ausfallen.

Auch wenn ein Darlehen noch der vereinbarten Zinsbindung unterliegt, ist eine Umschuldung möglich. So können beispielsweise der Darlehensbetrag erhöht oder verschiedene Kredite zusammengelegt werden.

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Worauf sollten Sie bei einer Umschuldung achten?
Der bisherige Darlehensgeber wird wahrscheinlich eine Vorfälligkeitsentschädigung in Rechnung stellen. Diese Aufstellung gilt es, genau zu prüfen. Vergleichen Sie die durch einen neuen Vertrag eingesparten Beträge mit der zu zahlenden Vorfälligkeitsentschädigung. Kommen Sie bei einem neuen Vertragsabschluss auf Dauer günstiger weg, sollten Sie diesen Weg gehen. Suchen Sie aber auf jeden Fall das Gespräch mit dem bisherigen Darlehensgeber, denn eventuell bietet er Ihnen ebenfalls einen günstigeren Vertrag an und verzichtet unter Umständen auf die Vorfälligkeitsentschädigung.

Liegt der Kreditrahmen über 35.000 Euro, ist eine Eintragung im Grundbuch notwendig. Steht hierin die bisherige Bank als Darlehensgeber, muss eine Änderung der Eintragung vorgenommen werden. Für den Notar, der den neuen Eintrag im Grundbuch veranlasst, und für die Eintragung selbst sind ebenfalls Gebühren zu zahlen. Zugleich muss die bisherige finanzierende Bank ihr Einverständnis für die Übertragung der Grundschuld auf den neuen Darlehensgeber erklären. Erst wenn diese Erklärung Einverständniserklärung vorliegt, kann der neue Vertrag rechtsgültig werden.

Manche Banken verlangen mittlerweile für die Bereitstellung eines Kredites Bearbeitungsgebühren. Auch diese sollten bei der Entscheidung für eine Umschuldung mit bedacht werden. Weitere Kriterien sind der effektive Jahreszins, der Sollzins und die Zinsbindung. Je kürzer die Zinsbindung gewählt wird, umso niedriger fallen der Effektivzins und der Sollzins aus.

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