Hauskreditrechner – Jetzt Hauskredit berechnen!

Bei den derzeit extrem niedrigen Zinsen möchten sich immer mehr Familien den Wunsch vom eigenen Haus erfüllen. Aber dessen Realisierung ist durchaus mit einigen finanziellen Risiken verbunden. Um diese zu minimieren, sollten einige Kriterien bedacht werden, auf die die Bankberaternicht unbedingt hinweisen. Wir möchten Ihnen eine Hilfe an die Hand geben, wie Sie Ihre derzeitige finanzielle Belaastung realistisch einschätzen und zugleich die monatliche Ratensumme ermitteln können, ohne Ihren Lebenswandel allzu sehr einschränken zu müssen. Deshalb stellen wir Ihnen einige Rechentools vor, mit denen Sie Ihre derzeitige finanzielle Belastung, zukünftige Ausgaben beim Hausbau und die Konditionen verschiedenster Kreditinstitute miteinander vergleichen können.

Die Vorteile von einem Hauskreditrechner

Die Angebote der einzelnen Kreditinstitute unterscheiden sich teilweise erheblich. Zwar ist sicher die Hausbank der erste Ansprechpartner, allerdings sollte deren Angebot erst einmal nur als Vergleichsmaßstab genommen werden. Eine detailliertere Übersicht über die verschiedensten Finanzierungsangebote bietet Ihnen unser Vergleichsrechner. Hier können Sie unter anderem die gewünschte Kreditsumme, zu der auch die notwendigen Gebühren für den Notar, den Makler, das Grundbuch- und das Finanzamt hinzugerechnet werden müssen, die prozentuale Tilgung und die gewünschte monatliche Rate eingegeben werden.

Gut zu Wissen: Informationen zu Hauskrediten und Hausfinanzierungen

Tilgunsplan: Der Tilgungsplan ist Bestandteil des Kreditvertrages. Ihm kann die genaue monatliche Zinsbelastung und Ratenhöhe sowie die noch offenstehende Kreditsumme entnommen werden. Zugleich finden Sie hier Informationen zur prozentualen Höhe der Tilgung und des Zinssatzes. Der Bauherr beziehungsweise Immobilienkäufer hat mit dem Tilgungsplan die genaue Restschuld im Blick, findet dort Informationen über die Möglichkeit von Sondertilgungen und die gewählte Zinsbindungsdauer. Um sich einen Überblick über die Rückzahlungsmodalitäten zu verschaffen, möchten wir Sie auf unseren Tilgungsplanrechner verweisen.

Unterschiede zwischen Sollzins und Effektivzins: Der Sollzins umfasst nur den Zinssatz, der für die Darlehenssumme zu zahlen ist. Allerdings entfallen bei der Gewährung von Darlehen auch weitere Gebühren, zu denen beispielsweise die Bearbeitungsgebühren und der aktuelle Auszahlungskurs gehören. Zusammen mit dem Sollzins bildendiese Posten den Effektivzins, der somit für Vergleiche mit anderen Offerten maßgeblich ist. Vielerortswird statt des Begriffes Effektivzins die Bezeichnung effektiver Jahreszins gewählt. Leider fallen die Angaben von Kreditinstituten durchaus unterschiedlich aus. Während manche Bank den effektiven Jahreszins oder Effektivzins erwähnt, benennen andere wiederum den Sollzins. Um diese Offerten trotzdem miteinander vergleichen zu können, empfehlen wir Ihnen die Nutzung unseres Sollzins-Effektivzins-Rechners.

Födermittel & Föderprogramme für die Hausfinanzierung

Die Finanzierung einer Immobilie ist mit erheblichen finanziellen Risiken verbunden. Deshalb ist es äußerst ratsam, auf sämtliche Fördermöglichkeiten zurückzugreifen. So können Bauherren, aber auch Käufer von Bestandsimmobilien beispielsweise von zinsgünstigen KFW-Programmen profitieren. Welche Fördermöglichkeiten es im Einzelnen gibt, möchten wir Ihnen in diesem Beitrag erläutern.

Wohnungsbauförderung

Viele Bundesländer, aber auch Kommunen haben eigene Wohnungsbauförderprogramme auferlegt. Diese sollen in der Regel Familien mit Kindern, aber auch Schwerbehinderten den Erwerb oder Umbau einer Wohnung oder eines Hauses ermöglichen. Informationen über die verschiedensten Fördermöglichkeiten halten unter anderem die jeweiligen Landesbanken bereit. Aber auch die örtlichen Verbraucherzentralen sowie die regionalen Kreditinstitute können über diese Förderprogramme und deren Konditionen informieren. Viele Kommunen haben ebenfalls Förderprogramme aufgelegt. Hier ist es hilfreich, sich auf der Webseite der Stadt, der Gemeinde und des Kreises umzusehen oder Informationen direkt vor Ort einzuholen. Zugleich besteht auch die Möglichkeit der Förderung durch die KFW-Bank und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Spezifische Informationen halten wir für Sie hier bereit.

KFW-Programme

Die KFW-Bank fördert Bauvorhaben durch besonders zinsgünstige Darlehen. Besonders interessant ist, dass die Tilgung erst ein Jahr nach Abruf des Kredites beginnt. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen nurdie monatlichen Zinsbeträge erstattet werden. Beim Bau des Hauses oder dem Ersterwerb einer Immobilie müssen allerdings einige Kriterien eingehalten werden, um in den Genuss dieser Programme und eventueller Tilgungszuschüsse zu kommen. Mit dem Kreditprogramm „153 Kredit – Energieeffizient bauen“ wird beispielsweise die Errichtung oder der Ersterwerb eines KFW-Energieeffizienzhauses oder eines Passivhauses gefördert. Allerdings müssen die Baumaßnahmen durch einen KFW-Energieberater begleitet werden, dessen Kosten aber ebenfalls zum Teil von der KFW-Bank erstattet werden. Wer zugleich eine Photovoltaikanlage installiert, kann das Programm „274 Kredit – Erneuerbare Energien – Standard – Photovoltaik“ nutzen. Zugleich dürfte auch der „275 Kredit – Erneuerbare Energien – Speicher“ von Interesse sein. Neben diesen Programmen gibt es aber eine Vielzahl weiterer Fördermöglichkeiten durch die KFW-Bank und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Welche Fördermöglichkeiten dies im Einzelnen sind, kann der detaillierten Übersicht entnommen werden.

Wohn-Riester

Immer mehr Menschen gewinnen die Einsicht, etwas für ihre Altersvorsorge tun zu müssen. Vielfach entscheiden sie sich für den Abschluss einer Riester-Rente, die mit staatlichen Zulagen gefördert wird.So zahlt der Staat auf Antrag pro Kind, das vor dem 01.01.2008 geboren wurde, eine jährliche Zulage von 185 Euro. Für ab diesem Stichtag geborene Kinder erhält der Berechtigte sogar eine Zulage von 300 Euro pro Jahr. Allerdings müssen in die Riester-Rente auch mindestens 4 Prozent des monatlichenEinkommens eingezahlt werden. Der Abschluss einer solchen Rente ist Voraussetzung für die Nutzung des Wohn-Riesters. Guthaben aus der Riester-Rente können unter bestimmten Umständen für das Wohn-Riester genutzt werden. Dabei muss allerdings ein Restbetrag von mindestens 3.000 Euro in der Rente verbleiben, der Entnahmebetrag muss ebenfalls mindestens 3.000 Euro betragen. Dieser Grundbetrag wird aber beispielsweise bei einer Familie mit zwei oder mehr zulageberechtigten Kindern schnell erreicht. Wer in den Genuss des Wohn-Riester-Programms kommen kann, welche Vorteile dies für den Immobilienbesitzer hat und einige weitere wichtige Aspekte sind auf folgender Seite zum Thema Wohn-Riester zu finden.

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